Strahl_a
   

Laser-Klassen
Eine Philosophie in Stufen

 
Strahl_b
Laser werden gemäß ihrer Strahlungseigenschaften in Gefahrenklassen eingeordnet. Diese reichen von „ungefährlich” bis „in jedem Falle schädlich”. Nähere Einzelheiten, wie Grenzwerte, und deren Abhängigkeit von Einwirkdauer, Leistung und Strahleigenschaften sowie die alte Klasseneinteilung von vor Januar 2001 findet man z.B. in DIN EN 60 825-1, siehe Normenverzeichnis.

Laser-Klasse

Eigenschaften

Erläuterung

1 µW-Bereich, Grenze abhängig von Wellenlänge ungefährlich für Auge und Haut
1M µW-Bereich/Pupille, Grenze abhängig von Wellenlänge; Gesamtleistung < 0.5 W ungefährlich für die Haut, Gefahr für das Auge durch optische Instrumente
2 1 mW; 0.25 s, 400-700 nm ungefährlich für die Haut, Auge: sicher durch Lidschlag oder Abwendung
2M 1 mW/Pupille, 0.25s, 400-700 nm
Gesamtleistung < 0.5 W
ungefährlich für die Haut, Gefahr für das Auge durch optische Instrumente
3R 5xKlasse 2; 0.25 s, 400-700 nm
5xKlasse 1; 100s, wenn unsichtbar
ungefährlich für die Haut, gefährlich für das Auge
3B > 3R, max 0.5 W bedingt gefährlich für die Haut, gefährlich für das Auge
4 > 3B gefährlich für Auge und Haut, Brandgefahr

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