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Laser-Klassen |
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Laser werden gemäß ihrer Strahlungseigenschaften in Gefahrenklassen eingeordnet. Diese reichen von „ungefährlich” bis „in jedem Falle schädlich”. Nähere Einzelheiten, wie Grenzwerte, und deren Abhängigkeit von | Einwirkdauer, Leistung und Strahleigenschaften sowie die alte Klasseneinteilung von vor Januar 2001 findet man z.B. in DIN EN 60 825-1, siehe Normenverzeichnis. | |||
Laser-Klasse |
Eigenschaften |
Erläuterung |
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1 | µW-Bereich, Grenze abhängig von Wellenlänge | ungefährlich für Auge und Haut | ||
1M | µW-Bereich/Pupille, Grenze abhängig von Wellenlänge; Gesamtleistung < 0.5 W | ungefährlich für die Haut, Gefahr für das Auge durch optische Instrumente | ||
2 | 1 mW; 0.25 s, 400-700 nm | ungefährlich für die Haut, Auge: sicher durch Lidschlag oder Abwendung | ||
2M |
1 mW/Pupille, 0.25s, 400-700 nm Gesamtleistung < 0.5 W |
ungefährlich für die Haut, Gefahr für das Auge durch optische Instrumente | ||
3R |
5xKlasse 2; 0.25 s, 400-700 nm 5xKlasse 1; 100s, wenn unsichtbar |
ungefährlich für die Haut, gefährlich für das Auge | ||
3B | > 3R, max 0.5 W | bedingt gefährlich für die Haut, gefährlich für das Auge | ||
4 | > 3B | gefährlich für Auge und Haut, Brandgefahr | ||
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